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hat in ihrer Sitzung vom 13. September 1951 der Gemeinde
in Würdigung ihrer Bedeutung als Fremdenverkehrsgemeinde sowie ihrer kulturellen und historischen Entwicklung nach § 8 Absatz 2 der Tiroler Gemeindeordnung L.G. Bl. Nr. 24/1949, die Berechtigung zur Führung eines Gemeindewappens verliehen, wie es in dieser Urkunde beschrieben und in Farben ausgeführt ist, nämlich: „In einem geteilten Schild oben in silbernem Feld zwei grüne Kleeblätter auf unterem grünen Feld. Im Schildfuß blauer See. Während die Kleeblätter an das Wappen des im Mittelalter reich begüterten Klosters Frauenchiemsee nunmehr auf die Landwirtschaft hinweisen, soll das blaue Gewässer den Piburgersee und den damit verbundenen Fremdenverkehr kennzeichnen.
Urkunde dessen die amtliche Fertigung. Innsbruck, am 25. März 1952.