Vergabe von wohnbaugeförderten Wohnungen - Mühlweg 6

Panoramaresidenz, Mühlweg 6, Oetz - 18 hochwertige Neubauwohnungen, davon 6 wohnbaugeförderte Wohnungen.

Panoramaresidenz Ötz_1509.pdf herunterladen (12.14 MB)


Information über Baubeginn und Fertigstellung etc. unter:

Real Estate Oberland, Venier Immobilien GmbH, Herrn Klaus Venier

T: +43 5418 20377

M: +43 664 163 51 87

klaus@realestate-oberland.at


Das Vergaberecht der wohnbaugeförderten Wohnungen liegt bei der Gemeinde Oetz.

Bei Interesse ist die schriftliche Bewerbung bis spätestens 30.11.2026 an das Gemeindeamt Oetz, gemeinde@oetz.gv.at zu richten.


Folgende Richtlinien sind zu berücksichtigen:

- Die Vergabe der Wohnungen erfolgt durch Beschluss des Gemeindevorstandes. Dem Gemeinderat wird in der darauffolgenden Sitzung über die jeweiligen Vergaben berichtet.

- Die Vergabe erfolgt zwingend an Personen, welche

a. in den letzten 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in Oetz hatten

b. in Summe mindestens 10 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Oetz hatten

c. in den letzten 5 Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet von Oetz berufstätig waren (Pkt. a.+b. sind als gleichwertig anzusehen, werden jedoch gegenüber Punkt c. bevorzugt)


Die Personen müssen

d. die Wohnbauförderungskriterien erfüllen (zb. Einkommensobergrenze)

e. österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt (EU-Bürger) sein

f. das 18. Lebensjahr vollendet haben

g. Die Personen dürfen kein eigenes Haus, keine eigene Wohnung und auch keinen eigenen als Bauland        gewidmeten und zu diesem Zeitpunkt bebaubaren Grund besitzen

h. Wird eine Wohnung von Eheleuten gemeinsam erworben, so muss mindestens ein Ehepartner Pkt. a., b. oder c. erfüllen. Pkt. g. darf auf keinen der beiden Ehepartner zutreffen

i. An einen Bewerber darf jeweils nur eine Wohnung vergeben werden

j. Ein Erwerb zu spekulativen bzw. wirtschaftlichen (touristische Vermietung etc.) Zwecken oder zur Kapitalanlage ist nicht zulässig. Die zugewiesene Wohnung darf ausschließlich zur Befriedigung des persönlichen Wohnbedarfes verwendet werden.


Kriterien für die Reihung der Wohnungswerber:

1. Familien mit Kindern oder alleinerziehende Personen (Mehrkindfamilie wird vor Einzelkindfamilie gereiht) 

2. Verheiratete Personen / Lebensgemeinschaften ohne Kind

3. Beabsichtigte Familiengründungen

4. Derzeit alleinstehende Personen mit Wohnbedarf


Über Ausnahmen der angeführten generellen Kriterien bzw. der vorgegebenen Reihung für die Vergabe zB. bei sozialen Härtefällen (durch Verlust der Wohnung, gesundheitliche Ursachen, Behinderung etc.) kann der Gemeindevorstand, im klar zu begründenden Einzelfall, abweichend von den oa. Vorgaben entscheiden.




29.09.2026