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Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen des Wassers der Ötztaler Ache in Zusammenhang mit der infolge eines Elementarereignisses nur mehr stark eingeschränkt arbeitenden Kläranlage Sölden hat die Bezirkshauptmannschaft Imst zur Sicherheit von Personen gemäß § 16 Abs 1 Z 1 und 17 Abs 2 iVm § 22 Abs 2 Schifffahrtsgesetz ab sofort bis auf weiteres das Befahren der Ötztaler Ache mit Fahrzeugen und Schwimmkörpern von flkm 7,410 (Brandachbrücke) bis zur Mündung bei flkm 0,00 verboten.
09.09.2026