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In der Gemeinde Oetz kommt die Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Gemeindeverwaltung mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Ausschreibung:Anforderungsprofil:
Entlohnung und Vertragsbeginn:Entlohnung nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, G-VBG 2012, LGBI. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsschema VB I.Das Mindestgehalt beträgt monatlich EUR 2.807,40 brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteile erhöht.Das Beschäftigungsausmaß beträgt 40 Wochenstunden, das sind 100 % der Vollbeschäftigung. Dienstbeginn zum ehest möglichen Zeitpunkt. Die Anstellung ist vorläufig auf die Dauer eines Jahres befristet. Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses erfolgt nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat.Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens Freitag, 18. Oktober 2024 postalisch an die Gemeinde Oetz, Hauptstraße 51, 6433 Oetz z.Hd. Bürgermeister Ing. Hansjörg Falkner oder per E-Mail an gemeinde@oetz.gv.at zu übermitteln. Der BürgermeisterIng. Hansjörg Falkner
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
26.09.2024