Gebührenbremse

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Zu Abfederung der steigenden Müllgrundgebühr, gewährt das Land Tirol erstmals allen Bürgerinnen und Bürgern eine Gebührenbremse in der Höhe von € 16,29 pro Person. Diese wird in der aktuellen Vorschreibung als Gutschrift ausgewiesen. Personen, bei welchen die Müllgrundgebühr über eine Hausverwaltung abgerechnet wird, wird diese Gutschrift der Hausverwaltung zugestellt. 

29.04.2024